Im Sommer 1918 verhandelten erstmals Vertreter der Thüringer Einzelstaaten über einen Zusammenschluss unter der Souveränität der Fürsten. Die Revolution verhinderte eine Umsetzung und es entstanden zunächst neun Republiken. Die Verbesserung der Versorgungslage, Ausrichtung von Wahlen, Vermögensauseinandersetzungen mit den abgedankten Monarchen und politische Unruhen bestimmten das Tagesgeschehen. Am 10. Dezember 1918 stimmten die Arbeiterund Soldatenräte (ASR) des thüringischen Reichswahlkreises für einen Zusammenschluss der Kleinstaaten einschließlich der preußischen Gebiete in Thüringen. In einigen Ländern existierten aber unterschiedliche Ansichten über die staatliche Zugehörigkeit. Um das endgültige Bündnis zu vollziehen, wurde im Frühjahr 1919 ein Gemeinschaftsvertrag ausgehandelt.
Das Papier beinhaltete unter anderem die Bildung eines Staatsrates, bestehend aus Mitgliedern der Regierungen, und eines Volksrates, bestehend aus Mitgliedern der Parlamente. Der Landtag von Meiningen verabschiedete den Vertrag erst nach dem Zugeständnis von Sonderrechten. Coburg ließ seine Bevölkerung entscheiden, die mit großer Mehrheit gegen einen Anschluss an Thüringen votierte. Die preußische Regierung war zudem nicht zur Abtretung von Gebieten bereit, sodass nur die »kleinthüringische Lösung« verwirklicht werden konnte.
Nachdem der Reichsrat am 20. April und die Nationalversammlung am 30. April 1920 das Gesetz über die Bildung Thüringens verabschiedet hatten, entstand am 1. Mai 1920 das Land Thüringen als einzige Neugründung der Weimarer Republik. Der Volksrat verabschiedete am 8. Mai ein Wahlgesetz und am 12. Mai eine vorläufige Verfassung. Aus den Wahlen am 20. Juni ging die USPD mit 27,9 % der Stimmen als Sieger hervor. Von den anderen Parteien erhielten die SPD 20,3 %, der Thüringer Landbund 20,6 %, die DVP 15,8 %, die DDP 7,3 % und die DNVP 6,9 %. Anschließend bildeten SPD und DDP eine von der USPD tolerierte Minderheitsregierung. Mit dem »Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit« vom 9. Dezember wurden die Staaten zu Kommunalverbänden mit Gebietsregierung und -vertretung. Am 11. März 1921 verabschiedete der Landtag die vom Jenaer Universitätsprofessor Eduard Rosenthal (DDP) entworfene Verfassung. Das neue Landeswappen zeigte stellvertretend für die sieben vormaligen Staaten sieben silberne Sterne auf rotem Grund.
Am 7. November entstand in Eisenach der erste Arbeiterrat in Thüringen. Tags darauf bildete sich in Weimar ein provisorischer Soldatenrat und am Abend wurde eine große Demonstration zum Schloss veranstaltet. Der Abgeordnete August Baudert (SPD) stellte sich an dessen Spitze und sprach zu den über 1.000 Menschen. Im Anschluss brachten die Revolutionäre die Stadt unter ihre Kontrolle. Am 9. November entstand ein Arbeiterrat, der sich mit dem Soldatenrat vereinigte. Am Mittag bat Wilhelm Ernst August Baudert zu einer Besprechung ins Schloss, wo der Sozialdemokrat dem Großherzog die Notwendigkeit der Abdankung erläuterte. Nachmittags erhielten Mitglieder der Regierung von den Revolutionären den Text für die Abdankungsurkunde. Wilhelm Ernst unterschrieb am Abend nach geringfügigen Korrekturen und dankte als erster Thüringer Fürst ab.
Weil die bisherigen Minister eine Weiterführung ihrer Tätigkeit ablehnten, übernahm August Baudert im Freistaat als Staatskommissar provisorisch die Leitung der Regierung, der zudem je zwei Vertreter des Arbeiterund Soldatenrates (ASR) angehörten. Die Ministerialdirektoren erklärten sich zu einer Fortführung ihrer Arbeit bereit. Am 14. November gab Baudert die Auflösung des Landtages bekannt. Auf einer gemeinsamen Tagung von ASR und SPD konnte sich der Staatskommissar mit seinem Vorschlag zur Abhaltung von Landtagswahlen am 9. März 1919 durchsetzen. Im Ergebnis bildeten Sozialund Deutschdemokraten nach langen Verhandlungen am 20. Mai eine Regierung, der als Staatsminister Arnold Paulssen (DDP) und August Baudert (SPD) sowie drei Staatsräte der SPD und zwei Staatsräte der DDP angehörten.
Am 15. Mai verabschiedete der Landtag die vom Jenaer Staatsrechtler Eduard Rosenthal (DDP) entworfene Verfassung, die später als Vorlage für die Verfassung des Landes Thüringen diente. Bereits am 1. April hatte das Parlament seine Zustimmung für einen Zusammenschluss der Thüringer Staaten erklärt. Den Gemeinschaftsvertrag brachte die Regierung am 5. Juni in den Landtag ein, wo er mit 33 zu 8 Stimmen angenommen wurde. Weimar war nicht nur politisch als Tagungsort der Deutschen Nationalversammlung und als zukünftige Hauptstadt des Landes Thüringen bedeutend für den Umbruch von 1918 – 20. Der Zusammenschluss der ehemaligen Großherzoglichen Kunstlehranstalten zum Staatlichen Bauhaus in Weimar am 12. April 1919 durch Walter Gropius markierte zudem einen kulturellen Aufbruch.
Am 10. November 1918 gründete sich in Meiningen ein Arbeiterund Soldatenrat (ASR) und eine Demonstration mit über 3.000 Menschen verlangte die Abdankung des Herzogs. Am Abend sprach eine Delegation bei Bernhard III. vor. Der Schwager des Kaisers beugte sich dem Druck, Erbprinz Ernst weigerte sich jedoch, dem Beispiel seines Halbbruders zu folgen. Erst als das vom Landtagspräsidenten Eduard Fritze am 12. November einberufene Parlament die politischen Entwicklungen bestätigte, erklärte auch er seinen Thronverzicht. Zudem verkündete das Kabinett um Staatsminister Karl Schaller seinen Rücktritt. Es wurde eine Regierung um Staatsminister Ludwig Freiherr von Türcke gebildet. Auch nach den Wahlen im März 1919 wurde die Regierung trotz neuer Mehrheitsverhältnisse bestätigt.
Bereits zuvor hatte die alte Regierung die politischen Umwälzungen rechtlich verankert: Am 15. November verabschiedete sie eine Novellierung des Grundgesetztes von 1829, das den Landtag zum einzig gesetzgebenden Organ erhob. Aufgrund des absehbaren Zusammenschlusses der Thüringer Staaten verzichtete die Regierung auf eine eigene Verfassung. Am 18. Dezember verabschiedete der Landtag einstimmig ein neues Wahlgesetz, das sich eng an die Bestimmungen zur Wahl der deutschen Nationalversammlung anlehnte. Hinzu kamen ein neues Gemeindewahlrecht und die Zustimmung zum Abfindungsvertrag mit Bernhard III. Im Laufe des Jahres 1919 debattierte der Landtag mehrfach über den »Gemeinschaftsvertrag über den Zusammenschluss der thüringischen Staaten«. Einzig die USPD sprach sich für einen sofortigen Beitritt aus. Während SPD und DDP einen Einschluss der preußischen Gebiete zur Bedingung für den Beitritt machte, tendierten DNVP und Bauernverein für den Anschluss Thüringens an Preußen. Befeuert wurde die Debatte durch Rufe aus der Wirtschaft, die ein »Klein-Thüringen« als ökonomisch nicht lebensfähig einschätzten. Überdies existierten in verschiedenen Kreisen des Landes auch Anschlussbestrebungen an Bayern.
Um den Gemeinschaftsvertrag zu zeichnen, verlangte der SPD-geführte Landtag Bestandsgarantien für Einrichtungen aus Verwaltung, Kultur und Wirtschaft. Die übrigen Staaten akzeptierten, sodass die Vereinbarung am 4. Januar 1920 wirksam werden konnte. Im März 1920 versuchte die Bürgerund Bauernfraktion im Landtag noch einmal, einen Volksentscheid über die Zugehörigkeit des Landes zu erwirken. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Sozialdemokraten und Liberalen abgelehnt.
Im 19. Jahrhundert gelangten mehrere thüringische Städte und Ländereien unter preußische Verwaltung. Dazu zählten das Eichsfeld, Bad Langensalza, Erfurt, Mühlhausen, Nordhausen, Schleusingen, Schmalkalden, Sömmerda und Suhl. Die meisten Gebiete gehörten dem Regierungsbezirk in Erfurt (Provinz Sachsen) an. Ausnahmen bildeten die Landkreise Eckartsberga und Sangerhausen (Regierungsbezirk Merseburg / Provinz Sachsen), Ilfeld (Regierungsbezirk Hildesheim / Provinz Hannover) sowie Schmalkalden (Regierungsbezirk Kassel / Provinz Hessen-Nassau).
Die Novemberrevolution in Thüringen machte auch vor den Grenzen nach Preußen nicht Halt: In Erfurt streikten bereits am 8. November 1918 Arbeiter mehrerer Betriebe. Die Soldaten der Garnison schlossen sich den Aufständischen an und in der Nacht zum 9. November wurde ein Arbeiterund Soldatenrat (ASR) mit Paul Reißhaus (SPD) als Vorsitzendem gebildet. Fortan gehörten der preußischen Gebietsregierung zwei Vertreter des ASR an, die deren Arbeit kontrollierten. Derweil gerieten auch die anderen preußischen Städte in Thüringen unter Kontrolle der Revolutionäre – zumeist ohne größere Zwischenfälle. Am 10. Dezember 1918 trafen sich die ASR in Erfurt und votierten für den Zusammenschluss der thüringischen Kleinstaaten einschließlich der preußischen Gebiete. Infolge des Januaraufstandes in Berlin sowie der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg am 15. Januar 1919 bewaffnete sich auch die Erfurter Arbeiterschaft. Es folgten gewaltsame Demonstrationen und ein Generalstreik, den das Bürgertum erfolgreich am 8. März 1919 mit einem Abwehrstreik konterte. Als die Lage im Juni 1919 anlässlich eines Eisenbahnerstreikes erneut eskalierte, schritt die Reichsregierung ein und schickte das Freikorps unter dem Kommando von Generalmajor Georg Maercker nach Erfurt. Der dabei über die Stadt verhängte Ausnahmezustand unterdrückte alle weiteren Aufstandsversuche.
Auf die Verhandlungen über den Zusammenschluss der thüringischen Staaten im Jahr 1919 hatte der für die preußischen Gebiete in Thüringen getroffene Entschluss des ASR vom Dezember 1918 keinen Einfluss: Die preußische Regierung lehnte jede Abtretung von Gebieten zur Schaffung eines »Groß-Thüringen« kategorisch ab. In der Bevölkerung überwog zudem eine ablehnende Stimmung bezüglich der Bestrebungen zur Vereinigung.
In Sachsen-Altenburg versuchte Herzog Ernst II. den politischen Umbruch zu beeinflussen, indem er am 7. November 1918 einen Vertreter der SPD zum Regierungsrat für Ernährungsfragen berief und Neuwahlen ansetzte. Trotzdem kam es in der Residenzstadt am 9. November zu Unruhen. Der SPD-Vorstand um August Frölich verhinderte die Stürmung des Schlosses. Tags darauf verkündete ein Arbeiterund Soldatenrat (ASR) die Machtübernahme. Nach Verhandlungen mit dem ASR sowie Parteiund Gewerkschaftsvertretern berief Ernst II. den Altenburger Bürgermeister Wilhelm Tell an die Spitze einer neuen Übergangsregierung. Am 13. November dankte der Herzog ab.
Am 26. Januar 1919 wurden gemäß einer am 21. Dezember erlassenen Ordnung die Wahlen zur Landesversammlung nach Verhältniswahlsystem veranstaltet. Die SPD unter Alfred Metzschke wurde stärkste Kraft. Die am 18. März 1919 konstituierte Landesversammlung befasste sich daraufhin mit der Ausarbeitung einer provisorischen Verfassung. Erschwert wurde das Prozedere durch Bestrebungen im Ostkreis des Landes, wo sich Bevölkerungsteile Sachsen oder Preußen anschließen wollten. Nach einer längeren Debatte entschieden die Abgeordneten, das Parlament mit absoluter Mehrheit über die staatliche Zugehörigkeit entscheiden zu lassen. In der SPD bestand derweil bereits Einigkeit über den Anschluss an Thüringen. Am 27. März verabschiedete die Landesversammlung die Verfassung des Freistaates Sachsen-Altenburg. Die anschließenden Wahlen bestätigten die alte Regierung mit Ausnahme von Wilhelm Tell. Vorsitzender der neuen Gebietsregierung wurde August Frölich.
Wie sich schon bei den Sitzungen über die Verfassungsfrage angedeutet hatte, wurde die Debatte um die Annahme des Vertrags über den Zusammenschluss der Thüringer Staaten zur Zerreißprobe. Die Fraktion der DNVP und einzelne Abgeordnete der DDP fühlten sich von der Geschwindigkeit, in der das Vertragswerk entstanden war, schlicht überrumpelt. Überdies tendierte man im konservativen Lager gegen die »kleinthüringische Lösung« und bevorzugte einen Anschluss an Preußen. Am 6. Juni 1919 votierten die Abgeordneten mehrheitlich gegen die Stimmen der DNVP-Fraktion und eines DDPParlamentariers für den Vertragstext.
Am 8. November 1918 gründeten USPD-Mitglieder und Soldaten in Gotha den ersten vereinten Arbeiterund Soldatenrat (ASR) in Thüringen. Am 9. November proklamierte Wilhelm Bock (USPD) die Republik Gotha und erklärte Carl Eduard für abgesetzt. Am 14. November verkündete Staatsminister Hans Barthold von Bassewitz im Landtag offiziell, dass der Herzog de facto abgedankt habe. Mit dem Ende der Monarchie drängte das zuvor mit dem Herzogtum Gotha verbundene Coburg auf seine Loslösung. Im April 1919 wurde die Trennung de facto vollzogen. Im Zuge der Revolution gründete der ASR zunächst einen Vollzugsausschuss und übergab die Regierungsgeschäfte Ende November einem USPD-dominierten Rat von Volksbeauftragten. Am 23. Februar 1919 fanden die Wahlen zur Landesversammlung statt, bei denen die USPD eine absolute Mehrheit errang. Am 28. Mai votierte das Parlament parteiübergreifend für den »Gemeinschaftsvertrag über den Zusammenschluss der thüringischen Staaten«. Am 23. Dezember 1919 gab sich die Republik Gotha eine Verfassung.
Der ASR sowie der Arbeiterund Bauernrat (ABR) beanspruchten weiterhin eine politische Führungsrolle und drängten beharrlich auf die Errichtung einer Räterepublik. Das sorgte für Unruhen. Dagegen schritt das Freikorps Maercker ein, was für bürgerkriegsähnliche Zustände sorgte: Auf den Einmarsch folgte ein Generalstreik der Arbeiter, den das Bürgertum mit einem Gegenstreik beantwortete. Die Lage beruhigte sich nur langsam. Im März 1920 erlebte Gotha während des Kapp-Lüttwitz-Putsches erneut schwere Unruhen, bei denen zahlreiche Menschen starben. Auch die politische Situation war inzwischen völlig verfahren, sodass am 10. April 1920 eine Reichsexekution erfolgte und das Parlament aufgelöst wurde. Der Regierungskommissar Wilhelm Holle berief wenige Wochen später eine Beamtenregierung. Zudem setzte er für den 30. Mai 1920 Neuwahlen an. Die USPD verfehlte die absolute Mehrheit, weshalb ihre Abgeordneten die Rechtmäßigkeit des Entscheides nicht anerkannten und ihre Mandate niederlegten. Am 1. Juli wählten die bürgerlichen Parteien eine neue Regierung.
Eine Sonderrolle nahm Gotha auch in der Frage der Vermögens-auseinandersetzung mit dem ehemaligen Landesherrn ein: Nachdem Carl Eduard ein Angebot über Entschädigungszahlungen zurückgewiesen hatte, stimmten die USPD-Abgeordneten gegen die Stimmen der übrigen Parlamentarier für eine entschädigungslose Enteignung. 1923 wurde diese Entscheidung vom Reichsgericht wieder aufgehoben.
In Coburg weigerte sich Herzog Carl Eduard gegenüber dem am 11. November 1918 gegründeten Arbeiterund Soldatenrat (ASR) abzudanken. Lediglich zum Verzicht auf die Regierungsgeschäfte gab er seine Zustimmung, sodass Staatsminister Hans Barthold von Bassewitz am 14. November vor dem Landtag das Ende der bisherigen Regierung verkünden konnte. Weil sich die Abgeordneten weigerten, den Gothaer ASR anzuerkennen, löste sich das Parlament anschließend auf. Der bisherige Leiter der Ministerialabteilung Hermann Quarck verblieb im Amt und wurde auch nach den Wahlen zur Landesversammlung am 9. Februar 1919 darin bestätigt. Die SPD hatte sich dabei mit absoluter Mehrheit durchgesetzt und verabschiedete am 10. März im Parlament die provisorische Verfassung des Freistaates Coburg. Am 11. Juli wurde das Papier geändert und die bisherige Personalunion von Regierungsund Verwaltungsspitze beendet. Den Vorsitz der Regierung übernahm daraufhin Franz Klingler (SPD).
Zeitgleich mit dem Ende der Monarchie drängte Coburg nach einer Loslösung von Gotha. Die Unterzeichnung des »Staatsvertrags über die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Freistaaten Coburg und Gotha« am 12. April 1919 vollzog die Trennung de facto. Der Landesteil strebte aber nicht nach Eigenständigkeit, sondern nach Anschluss an einen größeren Staat. Thüringen, Preußen und Bayern galten als mögliche Kandidaten. Im Dezember 1918 einigten sich das Staatsministerium und der ASR, über die Frage der Zugehörigkeit die Bevölkerung entscheiden zu lassen. Noch im Frühjahr 1919 beteiligten sich Delegierte an den Konferenzen über die Gründung des Landes Thüringen. Zeitgleich führte man Verhandlungen mit Preußen, das bald eine Absage erteilte, und Bayern, das für Zugeständnisse offen war. Am 30. November 1919 erfolgte in Coburg die erste demokratische Volksabstimmung im Deutschen Reich: Bei einer Wahlbeteiligung von circa 70 % stimmten über 88 % der Befragten gegen einen Beitritt zu Thüringen und somit für den Anschluss an Bayern. Am 20. April 1920 stimmte der Reichsrat der Vereinigung zu, die schließlich am 1. Juli wirksam wurde.
Bereits am 7. Juni 1919 hatten sich der Freistaat Coburg und Carl Eduard auf einen Abfindungsvertrag geeinigt: Für das gesamte Domänengut erhielt der letzte regierende Herzog 1,5 Millionen Mark Entschädigung. Zudem wurden ihm einige Immobilien und Ländereien zugesprochen. Zur Bewahrung der Kulturgüter sowie Förderung von Kunst und Wissenschaft wurde unter Federführung von Hermann Quarck die Coburger Landesstiftung gegründet.
In Rudolstadt wurde am 10. November 1918 ein Arbeiterund Soldatenrat (ASR) unter Leitung des SPD-Abgeordneten Ernst Otto gegründet. Trotzdem arbeitete der Landtag weiter und Fürst Günther Victor verlieb auf seinem Thron. Der politische Umbruch vollzog sich auf parlamentarischem Weg: Am 15. November erklärte Staatsminister Franz Freiherr von der Recke in einer außerordentlichen Sitzung des Landtags, dass Günther Victor auf seinen Thron verzichten werde, sobald ein entsprechendes Gesetz erlassen ist. Am 21. November verabschiedete der Landtag den vorgelegten Entwurf, der Fürst unterzeichnete und dankte am 23. November 1918 für Schwarzburg-Rudolstadt ab. Anschließend wurde eine neue Regierung gewählt, der zusätzlich zu den bisherigen drei Ministeriumsmitgliedern vier Mitglieder des Landtags angehörten.
Aus den Wahlen zum Landtag am 16. März 1919 ging die SPD als Sieger mit absoluter Mehrheit hervor. Am 23. Mai entstand eine neue Regierung: Während Franz Freiherr von der Recke sich nicht erneut zur Wahl stellte, wurden Richard Werner und Friedrich Wißmann in ihren Ämtern bestätigt. Die Abgeordneten Oskar Hertel (DDP) sowie Albert Scholl, Ernst Otto und Emil Hartmann (alle SPD) als Vorsitzender wurden Mitglieder der Regierung. Am gleichen Tag befasste sich der Landtag mit dem Zusammenschluss der thüringischen Staaten und stimmte nach längerer Debatte als erstes der Parlamente einstimmig dafür.
Bis zur letzten Sitzung am 24. März 1923 war die Arbeit im Landtag zumeist von großem Einvernehmen geprägt. Exemplarisch dafür steht die frühe Einigung mit dem ehemaligen Landesherrn: Bereits am 22. November 1918 konnte mit dem von Fürst Günther Victor vorgeschlagenen und vom Landtag verabschiedeten Gesetz eine Abfindungsvereinbarung getroffen werden. Das Vermögen des Hauses Schwarzburg an Immobilien und Kunstbesitz gelangte in die Günther-Stiftung. Zweck der Einrichtung war zunächst die Erhaltung von Schloss Heidecksburg für öffentliche und gemeinnützige Unternehmungen und Veranstaltungen. Erster Vorsitzender wurde Staatsminister Franz Freiherr von der Recke. Das Fürstenpaar erhielt im Gegenzug eine jährliche Rente und die Nutzungsrechte an den Schlössern Schwarzburg und Rathsfeld sowie Wohnräume in der Heidecksburg zugesprochen. Zudem sicherten sie sich Inventar der Häuser als Eigentum sowie Jagdrechte.
Ende November 1918 war Günther Victor von Schwarzburg der letzte noch regierende Bundesfürst im Deutschen Reich. Der Umbruch geschah in Sondershausen auf parlamentarischem Weg: Am 12. November 1918 entschied der Landtag, einen Landesrat als Übergangsorgan zu gründen und die Staatsregierung um ein neues Wahlgesetz zu ersuchen. Am 19. und 25. Novembeberiet und beschloss das Abgeordnetenhaus die Änderung des Staatsgrundgesetzes. Der vom Fürst unterzeichnete Erlass wurde noch am 25. November wirksam. Daraufhin verkündete Franz Freiherr von der Recke die Abdankung von Günther Victor und den Rücktritt der Regierung. Theodor Bauer und Ernst von Nesse verblieben jedoch übergangsweise in ihren Ministerämtern. Aus den Wahlen zum Landtag am 26. Januar 1919 ging die USPD als Sieger mit absoluter Mehrheit hervor. Trotzdem wurde am 2. April eine Koalitionsregierung gebildet, welcher der rechtsliberale Theodor Bauer als Staatsminister, Ernst von Nesse, Wilhelm Bärwinkel als Volksminister sowie Josef Heer (USPD), Friedrich Eck (USPD) und Harald Bielfeld (DDP) angehörten. Am Tag zuvor hatte das Parlament das neue Landesgrundgesetz verabschiedet, das als einzige Verfassung eines Thüringer Staates kein Provisorium darstellte. Überdies verankerte das Papier eine neue Gemeindeordnung sowie ein geändertes Wahlrecht.
Über die Frage der Bewaffnung von Kriegerund Militärvereinen kam es im Freistaat Schwarzburg-Sondershausen im Dezember 1919 zu einer Regierungskrise und der Umbildung der Exekutive: Nachdem Theodor Bauer seinen Rücktritt erklärt hatte, übernahm Ernst von Nesse das Amt des Staatsministers. Wilhelm Bärwinkel und Wilhelm Toelle wurden zu beamteten Mitgliedern mit dem Titel Staatsrat sowie Bruno Bieligk (USPD) zum Volksminister ernannt. Am 19. Juni stimmte der Landtag mit 13 zu 3 Stimmen für den Vertrag über den Zusammenschluss mit den thüringischen Staaten. Die Minderheit hatte sich für einen Anschluss an Preußen ausgesprochen.
Bereits am 21. Dezember 1918 wurde mit Fürst Günther Victor ein Abfindungsvertrag geschlossen. Das gesamte Kammergut ging in Staatseigentum über. Der ehemalige Landesherr erhielt im Gegenzug eine jährliche Rente in Höhe von 210.000 Mark, Nutzungsrechte sowie das Eigentum am Inventar der Schlösser in Sondershausen und Gehren zugesprochen. Zudem sicherte er sich Jagdrechte.
Am 10. November 1918 feierte Fürst Heinrich XXVII. seinen 60. Geburtstag. Am selben Tag gründete sich in Gera ein Arbeiterund Soldatenrat (ASR) und eine Demonstration wurde veranstaltet. Unter anderem verlangten die Teilnehmer die Abdankung des Landesherrn und den Rücktritt des Staatsministers. Der Fürst Reuß jüngerer Linie beugte sich dem Druck und gab den Forderungen nach. Anschließend übernahmen der bisherige Staatsrat Carl Freiherr von Brandenstein als Staatsminister und Emil Vetterlein (USPD) vom ASR als Staatsrat die Regierungsgewalt. In Greiz verlangten Demonstranten um den USPD-Abgeordneten Paul Kiß ebenfalls den Rücktritt des Landesherrn und der Regierung des Fürstentums Reuß älterer Linie. Durchsetzen konnten sie sich aber erst, nachdem am 11. November aus Gera Soldaten zur Unterstützung angereist waren. Der zunächst gebildeten Übergangsregierung gehörten der liberale William Oberländer sowie Paul Kiß und Arthur Drechsler (beide USPD) an.
Bereits im November 1918 verständigten sich die ASR mit den Regierungen von Gera und Greiz auf einen baldigen Zusammenschluss beider Staaten. Ende des Monats vereinigten sich die Räte zu einem Gremium, das die Bildung einer gemeinsamen Landesverwaltung beschloss. Am 21. Dezember wurde das »Gemeinschaftsnotgesetz« mit Wirkung zum 1. Januar 1919 erlassen. Ab diesem Tag existierte zusätzlich ein Vollzugsausschuss, bestehend aus je vier von der USPD in Gera und Greiz gestellten Staatsräten. Zudem wurde eine gemeinsame Regierung mit Sitz in Gera geschaffen, der William Oberländer und Carl Freiherr von Brandenstein angehörten.
Aus den Wahlen am 2. Februar gingen ein Bündnis aus USPD und SPD in Reuß jüngerer Linie und die USPD in Reuß älterer Linie mit absoluter Mehrheit als Sieger hervor. Am 17. Februar kamen beide Landtage in Gera zusammen und vereinigten sich innerhalb von zwei Tagen. Anschließend lösten sich die ASR auf. Nach zähen Debatten – die von den Einzelinteressen der Gebiete dominiert waren – verabschiedete das Parlament am 4. April die Verfassung des Volksstaates Reuß. Die bisherige Regierung wurde zudem in ihrem Amt bestätigt. Im entstandenen Volksrat betrachtete man den Zusammenschluss der reußischen Gebiete mehrheitlich als ersten Schritt zur Bildung von »Groß-Thüringen«. Entsprechend engagierten sich die Abgeordneten in den Verhandlungen mit den übrigen Thüringer Staaten. Den Gemeinschaftsvertrag zum Zusammenschluss ratifizierte der Volksrat am 3. Juni 1919 einstimmig.
Dem mir von der Vertretung der Soldaten und Arbeiter wie der Bürger in Weimar aufs ausdrücklichste ausgesprochenen Wunsche, für mich und meine Familie auf den Tron zu verzichten, um dem drohenden Bürgerkrieg vorzubeugen, leiste ich Folge und erkläre hiermit, daß ich für mich und meine Familie für alle Zeit auf den Tron und die Tronfolge im bisherigen Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach verzichte. Weimar, den 9. November 1918
Bis 1920 bestand Thüringen aus einem wahren Flickenteppich. Sieben Kleinstaaten gab es damals auf dem Gebiet des heutigen Freistaates – und sie waren nicht etwa scharf voneinander abgegrenzt, sondern förmlich miteinander verwoben. Exterritoriale Gebiete und Enklaven sorgten dafür, dass in Thüringen eine Vielzahl von Grenzen existierte. Mit dem Zusammenschluss zum Land Thüringen vor 100 Jahren wurde ein wichtiger Schritt zur Herstellung einer politischen Einheit vollführt und das Leben für viele Bürger deutlich vereinfacht. Die einstige Zersplitterung Thüringens ist heute kaum noch wahrnehmbar. Doch hin und wieder gibt es Diskussionen und Konflikte, die zumindest teilweise auf die alten Grenzen zurückzuführen sind. Deshalb lohnt es sich, auf Entdeckungsreise in die Zeit vor 100 Jahren zu gehen. Mit unserer interaktiven Karte können Sie ermitteln, in welchem Staat sich Ihr Heimatort vor 1920 befand.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Ein Projekt des Weimarer Republik e.V.
Jenaer Straße 4
99425 Weimar
Gefördert von der Thüringer Staatskanzlei
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